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1926-1929: Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Der Kampf für die Erwerbslosen

Nach dem Schwarzen Freitag an der New Yorker Börse im Oktober 1929 wurde die gesamte westliche Welt von einer Wirtschaftskrise bisher nicht gekannten Ausmaßes betroffen. Die Arbeitsloskeit schnellte in die Höhe. Das Los der Arbeitslosen zu mildern war eines der Hauptanliegen der Sozialdemokraten in der Folgezeit - im Reich durch die Erhaltung der Sozial-Gesetzgebung, in den Gemeinden durch produktive Erwerbslosen-Fürsorge und Ausbau der Geldleistungen für Ausgesteuerte, Rentner und Kriegsinvaliden. Durch Notverordnungen finanziell in Bedrängnis, waren die Gemeinden jedoch kaum noch in der Lage, der sozialen Not wirksam entgegen treten zu können. Als im Winter 1930 die Not zum ersten mal akut wurde, setzten die Sozialdemokraten im Hessischen Landtag ein Arbeitsbeschaffungs-Programm durch, das trotz der geringen wirtschaftlichen Stärke des Volksstaats Hessen immerhin 7500 Wohlfahrts-Empfängern ein halbes Jahr Arbeit gab. Auf Vorschlag Ludwig Rinks stellte der Kreis Dieburg den Gemeinden einen Zinszuschuß zur Aufnahme von Krediten zur Verfügung. Mit den Krediten sollten Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen finanziert werden. Bedingung für die Gemeinden war, dass sie ausschließlich Erwerbslose beschäftigen mussten, oder dass, wenn ein Auftrag an einen Unternehmer vergeben wurde, dieser außer den nötigen Facharbeitern ebenfalls ausschließlich Erwerbslose beschäftigte. Trotz dieser Maßnahmen waren im Winter 1931 321 Urberacher (von ca. 2500) auf Winterbeihilfe, eine Wohlfahrts-Unterstützung, angewiesen. Weil für viele das Einkommen zur Deckung des täglichen Bedarfs nicht mehr ausreichte, verhandelte die Erwerbslosen-Kommission zusammen mit den Gewerkschaften auch mit den hier ansässigen Geschäftsleuten, mit dem Ziel, eine Preissenkung bei Nahrungsmitteln zu erreichen. In einer Sitzung einigte man sich nach langem Hin und Her auf Preisabschläge bis zu 17 %. Die Geschäftsleute verpflichteten sich, weiterhin jede Preissenkung beim Einkauf an die Verbraucher weiterzugeben. Die Gemeinde, die die Höhe der Winterbeihilfe selbst festsetzen konnte, verlangte von den Empfängern, dass sie als Gegenleistung in der Gemeinde arbeiteten. In zum Teil hitzigen Auseinandersetzungen im Gemeinderat, bei denen auch die Zuschauer durch Zurufe in die Debatte eingriffen, setzte dies das Zentrum gegen die Sozialdemokraten durch. Da die Arbeitslosigkeit in den beiden folgenden Jahren noch weiter anstieg, stellte die Gemeinde Urberach 1931 für die Winter 75.000 Mark zur Beschäftigung von Arbeitslosen in den Haushalt ein. Weitere Notverordnungen kürzten die Unterstützungs-Sätze und verlängerten die Wartezeit für den Empfang von Arbeitslosen-Unterstützung. Daher konnte nur noch ein Teil der Ausgesteuerten durch die Gemeinde beschäftigt werden. 1932 wurden die Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen ganz eingestellt, da das Kreisamt der Gemeinde verbot, weiterhin Notstandsarbeiten auszuführen.

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