[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit großer Verwunderung hat die SPD Fraktion den Widerspruch von Bürgermeister Roland Kern gegen die Erweiterung des Magistrates zur Kenntnis genommen. Die abgelieferte Begründung und die dort behauptete Rechtswidrigkeit der Entscheidung sind nach Ansicht der SPD-Fraktion schlichtweg willkürlich. Offenbar geht es einzig und alleine darum, eine mehrheitlich gefasste Entscheidung des Stadtparlaments durch juristische Winkelzüge und das „Spielen auf Zeit“ auszuhebeln. Für ein rein parteitaktisch motiviertes Vorgehen habe die SPD-Fraktion keinerlei Verständnis. Angemessene Reaktionen werde man nun mit Bedacht und Besonnenheit vorbereiten.
„Wenn eine Entscheidung des Parlaments nach mehrmaliger Beratung in den Gremien der Stadt getroffen wird, ohne dass jemals Bedenken des Bürgermeisters geäußert wurden, dann jedoch diese Mehrheitsentscheidung plötzlich, willkürlich und offensichtlich vom Bürgermeister unter Aufgabe seiner parteipolitischen Neutralität juristisch angefochten wird, ist das stilitisch unterste Schublade!“ so Fraktionschef Lauer. Damit werde in unnötiger Weise eine politische Auseinandersetzung von Seiten des Bürgermeisters losgetreten, welche die SPD-Fraktion in dieser Form auf das Schärfste kritisiert.
„Der Bürgermeister hatte ausreichend Zeit, den Vorgang zu prüfen. Wenn es aus seiner Sicht berechtigte Gründe für seinen Widerspruch gegeben hat, wäre es erforderlich und fair gewesen, diese rechtzeitig auf den Tisch zu legen“, so Lauer weiter. Das jetzt gewählte Verfahren des Bürgermeisters sei deshalb völlig inakzeptabel und ein massiver Affront gegenüber den ehrenamtlich tätigen Stadtverordneten.
Offensichtlich gehe es dem Bürgermeister mit seinem Widerspruch einzig und alleine darum, die Magistratserweiterung schlichtweg zu verhindern. Nach Auffassung der SPD könne eine Magistratserweiterung durch Hauptsatzungsänderung von sich aus gar nicht rechtswidrig sein. Wer so etwas behauptet und in die Welt setzt, ist entweder kommunalrechtlich ahnungslos oder missachtet mit voller Tatabsicht die einzig und alleinige Entscheidungsbefugnis in dieser Frage durch die Stadtverordnetenversammlung.
Ahnungslosigkeit will die SPD beim amtierenden Bürgermeister, zuvor ja praktizierender Rechtsanwalt, nicht unterstellen – so bleibe ihr also nur die Annahme vollster Absicht. Ein kurzer Blick in die Hessische Kommunalverfassung genüge, um die Peinlichkeit des Widerspruchs zu entlarven.
Der Bürgermeister habe durch das jetzige Vorgehen die SPD-Fraktion erheblich provoziert und somit angemessene Reaktionen herausgefordert. Diese, so Lauer, werde es auch von der SPD-Fraktion mit Bedacht und ohne Hast geben. Keinesfalls werde man ein derart parteiliches und durch kein Kommunalrecht gedecktes Vorgehen akzeptieren.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]