[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Nach § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) überwacht die Gemeindevertretung die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern.
Bezüglich des sich mittlerweile über 4 Jahre hinziehenden Themenkomplexes „Erwerb des Bahnhofsgebäude Ober‐Roden durch die Stadt Rödermark“ besteht nach wie vor eine Vielzahl von offenen Fragen und damit einhergehend großer Aufklärungsbedarf. Insbesondere kann aktuell nicht vollständig bzw. mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Stadt ein erheblicher und ggf. vermeidbarer finanzieller Schaden entstanden ist. Eine bestehende Anfrage der SPD‐Fraktion hinsichtlich der bis dato aufgelaufenen Kosten für die Leitungsumlegung wurde bisher seitens des Magistrat nicht beantwortet.
Aufgrund der finanziellen Tragweite sowie der praktischen Bedeutsamkeit der Sache für die Stadt Rödermark insgesamt beantragen die Fraktionen der SPD und der FDP daher die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses gemäß § 50 II 2 2. Hs. HGO zur Klärung der Vorgänge um den Erwerb des Bahnhofes Ober‐Roden durch die Stadt Rödermark sowie der finanziellen, rechtlichen und praktischen Folgen.
Akteneinsichtsausschuss kann/sollte der Haupt-, Finanz und Wirtschaftsförderungs-Ausschuss sein.
Es soll insbesondere (jedoch nicht abschließend) folgenden Fragenkomplexen nachgegangen werden:
1.) Gang der Vertragsverhandlungen mit der DB AG
2.) Inhalt des (notariellen) Kaufvertrages und dessen Abschluss
3.) Belastungen des Grundstücks bzw. Grundbuchlasten (u.a.: Wege‐ und Leitungsrechte, etc.)
4.) Belastungen des Gebäudes (u.a.: Vertragliche Verpflichtungen, Denkmalschutz, etc.)
5.) Finanzielle Folgen des Kaufs igs. (bis dato) aufgrund u.a. Leitungsverlegung, etc. für die Stadt
6.) Rechtliche Situation und Bewertung hinsichtlich der Belastungen von Grundstück und Gebäude
7.) Praktische Auswirkungen der Belastungen von Grundstück und Gebäude
8.) Eventuelle Regressoptionen gegenüber der DB AG
9.) Zukunft
Vorgelegt werden sollen dazu u.a.:
1.) Alle Akten und Unterlagen der Stadt Rödermark, die in der Zeit der Anbahnung und Realisierung
des erfolgten Ankaufs des Bahnhofsgebäudes entstanden
2.) Der vorvertragliche Schriftwechsel mit der DB AG
3.) Der notarielle Kaufvertrag in Gänze
4.) Grundbuchauszug vor und nach Auflassung / Eintragung[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]