[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Bericht des Akteneinsichtsausschusses wurde einstimmig angenommen. Grund: Über den Bericht, was in den Akten steht, konnte es eigentlich auch keinen Dissens geben. Die Bewertung der Inhalte und die Einordnung der Sachverhalte in die politischen Abläufe ist aber der eigentlich wesentliche Teil einer Akteneinsicht.
Was haben wir daraus gelernt?
1. Die Vorlage der Verwaltung zum Kauf des Bahnhofs Ober-Roden mit Datum 11.7.2007 war mangelhaft. Sie enthielt einfach nicht alle zur Entscheidung notwendigen Sachverhalte. Dies wird allein dadurch deutlich, dass die Gremien der Stadt auch nach der Beschlussfassung noch mit neuen Sachverhalten konfrontiert wurden, die bei einer Kaufentscheidung schon geklärt hätten sein müssen.
a) Der Beschluss der Stavo wurde zu einem Zeitpunkt angestrebt, zu dem die Verwaltung kostenträchtige Nachgänge erst noch klären musste. Uns ist klar, dass dieser Sachverhalt auch etwas mit der unübersichtlichen Struktur beim Verkäufer zu tun hatte. Doch unabhängig davon war die Stadt nicht gezwungen, schon zu diesem Zeitpunkt eine Kaufentscheidung zu paraphieren, wenn Bedingungen noch nicht vollständig ausgehandelt waren.
Stadtverordnete erwarten bei einer Vorlage der Verwaltung, dass die Gesamtkosten einer Entscheidung beziffert werden, oder wenn dies noch nicht geschehen kann, dass ein Hinweis auf zu erwartende Mehrkosten erfolgt.
In der Summe hätte dies bei ca. 20.000 € Mehrkosten sicher nicht zu einem Verzicht auf den Kauf geführt, aber der Anspruch auf die Qualität einer Verwaltungsvorlage ist von dem Endergebnis unabhängig.
b) Die Klärung des Umfeldes zum Kauf des Bahnhofes wurde von der Verwaltung gänzlich unterlassen. Es ist in den Akten nicht ein einziger Hinweis enthalten, dass der Denkmalschutz angesprochen worden wäre. Es mutet schon seltsam an, dass der auserkorene Käufer die Stadt darauf hinweisen musste, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Hätte diese Frage nicht auch die Stadt vor dem Kauf interessieren müssen?
Glücklicherweise wird diese Unterlassung nun nicht zum Nachteil für die Stadt gereichen. In anderen Zusammenhängen könnten bei einem solchen Vorgehen allerdings größere Summen aufgerufen werden. Wir hätten erwartet, dass eine professionelle Vorbereitung eines Gebäudekaufs in der Stadt die Nachfrage nach dem Denkmalschutz immer umfasst, und wir erwarten dies auch in Zukunft.
Die SPD hat in der Akteneinsicht erhebliche Mängel im Verwaltungshandeln identifiziert. Kosten, die im Nachhinein anfielen, waren prinzipiell nicht zu vermeiden. Die Höhe der Kosten aber war zumindest in einem Fall, nämlich mit der DB AG, verhandelbar. Ob dies letztlich zum Nachteil der Stadt geklärt wurde, ist müßig zu vermuten. Besser ist es jedoch, Verhandlungen zu Ende zu führen und dann erst Verträge abzuschließen, wenn alles verhandelt ist.
Die Beseitigung der Mängel waren in diesem konkreten Fall und mit der eben genannten Einschränkung zwar nicht unmittelbar nachteilig für die Stadt Rödermark. Dennoch ist der Magistrat zukünftig gefordert, seine Vorlagen an die Stavo sachlich vollumfänglich vorzubereiten.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]