Rettungsschirm beschlossen – Stadtratsfrage heftig debattiert

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Finanzministerium erlässt der Stadt Rödermark 12,2 Mio. € ihrer Schulden. 10,9 Mio. € Einsparungen bis 2018, 3  weitere Jahre defizitfreie Haushalte, Leistungskürzungen in Bereichen wie Grünpflege, Winterdienst, keine Sanierung mehr von Straßen, eine mögliche weitere Erhöhung der Grundsteuern, teurere Kinderbetreuung durch Erhöhung der Kita- und Krippengebühren, Kürzung der Vereinsförderung und vieles mehr muss im Gegenzug von der Stadt erbracht werden. Ebenso werden frei werdende Stellen in der Stadtverwaltung grundsätzlich nicht mehr besetzt. Offenbar gilt dieser Grundsatz ganz oben, beim hauptamtlichen Stadtrat, jedoch nicht.

Zuviel des Guten für die SPD. Aus grundsätzlichen Überlegungen, aber wegen vieler Einzelmaßnahmen zum Rettungsfonds war das Gesamtkonstrukt nicht tragbar. „Grundsätzlich ist auch die SPD bereit zu sparen. Aber man muss die Fäden in der Hand behalten und auch in Zukunft noch selbstbestimmt Entscheidungen treffen können, die mit eigenen Grundüberzeugungen übereinstimmen“, so Armin Lauer, Pressesprecher der SPD. Alles andere sei schlichtweg nichts anderes als das Aufgeben der kommunalen Selbstverwaltung. Die FDP haderte ihrerseits mit der geplanten Grundsteuererhöhung auf 500% im Jahre 2017. „Mit uns ist das nicht zu machen“, so die FDP-Abgeordneten im Parlament. Auch sie verweigerte ihre Zustimmung zum Rettungsfonds.

Richtig heftig ging es dann in der Frage des hauptamtlichen Stadtrats zu. Der Dissens war schnell erkennbar. Die Koalition will mit aller Gewalt die Position wieder besetzen, die Opposition bekanntermaßen auf diese verzichten. Eine angeheizte Stimmung und die teilweise sehr arrogante Vortragsweise der Akteure der Koalition brachten dann auch das Fass nahezu zum Überlaufen. Am Ende wartete dann der Bürgermeister überraschend mit einen Urteil auf. Ein Bürgerbegehren sei rechtlich gar nicht möglich, so sein Hinweis an das Stadtparlament.

Die Ansicht des Bürgermeisters – er zitierte das Urteil 8 TG 1067/04 zur Ausschlussfrist auf ein dazu gerichtetes Bürgerbegehren bei Änderung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten einer Gemeinde – hat die SPD-Fraktion unaufgeregt zur Kenntnis genommen. Offenbar wird aber nun mit allen rechtlichen Winkelzügen versucht, eine Bürgerbeteiligung in der Frage des hauptamtlichen Stadtrates in Rödermark zu umgehen.

Die SPD wird sich, angesichts der neuen Erkenntnisse, gemeinsam mit ihren Oppositionspartnern FDP und Freien Wählern beraten und sich der Herausforderung aktiv stellen. Eine eigene rechtliche Prüfung des zitierten Urteiles sei selbstverständlich. Erst nach Abschluss der Prüfung werde die SPD über den weiteren Fortgang und Aktivitäten entscheiden. Es gelte nunmehr, fortan den Grundsatz Sorgfalt vor Eile walten zu lassen.

Grundsätzlich aber halte man am Ziel eines Bürgerbegehrens und nachfolgenden Bürgerentscheids fest, es sei denn, rechtliche Hindernisse stünden einer solchen Vorgehensweise im Wege. Den nun von Bürgermeister Kern und der Koalition aus CDU/AL Die Grünen eingeschlagenen Weg halte sie für politisch legitim. Ob dieser Weg jedoch das richtige Signal in die Bevölkerung ausstrahle, dürfe durchaus unterschiedlich bewertet werden.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]