Opposition sieht gute Chancen für Bürgerentscheid

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]In der Frage der hauptamtlichen Wiederbesetzung des Stadtratspostens haben sich die Oppositionsparteien nun rechtlich beraten lassen. Als Konsequenz der Äußerungen des Bürgermeisters ob der kommunalrechtlichen Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens sind SPD, FDP und FWR nach erfolgter Prüfung zu einem Ergebnis gelangt: Die drei Oppositionsparteien haben heute für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19. März 2013 einen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung eingereicht. Damit wollen sie den Weg für ein Bürgerbegehren und anschließendem Bürgerentscheid frei machen.

„Wir meinten es Ernst und machen nun auch Ernst“, lassen die Vertreter von SPD, FDP und FWR Stefan Junge, Dr. Rüdiger Werner und Manfred Rädlein in einer gemeinsamen Presseerklärung verlauten.

„Die Behauptung des Bürgermeisters an Aschermittwoch, dass eine Bürgerbeteiligung in der Frage der Wiederbesetzung der Stelle des hauptamtlichen Stadtrats nicht möglich ist, haben wir rechtlich prüfen lassen“, so Stefan Junge, SPD-Fraktionsvorsitzender. Die Schocktherapie des Bürgermeisters habe jedoch nur kurze Wirkung gezeigt. „Mit dem Antrag zur Änderung der Hauptsatzung wollen wir nun den Weg für ein Bürgerbegehren und anschließendem Bürgerentscheid frei machen“, so Junge weiter

Unterstützung erhält er in seiner Haltung auch von der FDP-Fraktion und dessen Vertreter Dr. Rüdiger Werner. „Mit den Zitaten aus dem Urteil hat Bürgermeister Kern offenbar rechtliche Unsicherheiten ansprechen wollen und diese auch hervorgerufen. Ein Kneifen – auch vor möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen – kommt für die FDP jedoch nicht weiter in Frage. Wir ziehen das jetzt durch, komme, was wolle“.

Und weil dies so sei, erklärte Manfred Rädlein, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Rödermark FWR „werden wir jetzt alles versuchen, um der Bevölkerung zu ihrem Recht auf Bürgerbeteiligung zu verhelfen“. Den Bürgern in dieser Angelegenheit das Recht zur Stimme streitig zu machen, sei aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar. Die parat stehenden Vertrauenspersonen und deren Initiative werde man nunmehr nach Kräften unterstützen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die FWR scheue den Kampf nicht und werde diesen auch führen, wenn es nötig werden sollte.

Die Zeit des Diskutierens im parlamentarischen Raum wolle man nun rasch beenden. Der Bürgermeister habe mit seinen Aussagen die rechtliche Prüfung heraufbeschworen und für einen mächtigen Knall gesorgt. Das weitere Verfahren und den Umgang mit einer Bürgerbeteiligung halte er jedoch an maßgeblicher Stelle in der Hand. Er könne nun aber unter Beweis stellen, dass er ein umsichtiger Stadtvater ist. Dabei habe nicht nur Kern, sondern auch die Koalition am Ende die Wahl zwischen juristischer Auseinandersetzung oder dem Bürgerwillen.

Denn immerhin gehe es in der Frage der Hauptamtlichkeit des Ersten Stadtrats um eine Entlastung im städtischen Haushalt von knapp 1 Mio. €. In Zeiten leerer Kassen und drohender Handlungsunfähigkeit sollten die Bürgerinnen und Bürger schon darüber mitentscheiden dürfen, ob dieses Geld ausgeben oder eben einspart werden soll.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]