Gegen Qualitätsabbau in Kindertagesstätten

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Kinderförderungsgesetz (KiföG): SPD-Fraktion gegen Qualitätsabbau in Kindertagesstätten

Die SPD-Fraktion hat zur nächsten Stadtverordneten-Versammlung im Mai den Antrag eingebracht, den Entwurf des hessischen Kinderförderungsgesetzes abzulehnen. Grund: Die Förderung von Kindern in KITAS wird durch eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen erschwert. Das Gesetz soll zum 1.1.2014 in Kraft treten.

„Dieser Gesetzentwurf steht im krassen Gegensatz zu den Zielen einer guten, pädagogisch sinnvollen Arbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen und angemessenen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten“, begründet Hidir Karademir, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, die Antragsinitiative. Genau aus diesem Grund lehnt die SPD-Fraktion den bisherigen Gesetzentwurf kategorisch ab.

Unterstützung erhält Karademir von Liane Burkhard. Ihrer Ansicht nach nimmt das sog. Kinderförderungsgesetz Kommunalpolitikern jedwede Hoffnung, dass es die Landesregierung mit einer nachhaltigen Förderung der Kinder und ihren Betreuungseinrichtungen wirklich ernst meint.

Statt den Anteil des Landes an der Finanzierung deutlich zu erhöhen, wird das Gesetz dazu führen, dass landesseitig weniger Mittel für die Kinderbetreuung ausgeben werden bzw. die Sicherung bestehender qualitativer Standards und die Mehrkosten des Ausbaus der Betreuungseinrichtungen den Kommunen alleine überlassen wird. Das, so Burkhard ist „schlichtweg inakzeptabel, verantwortungslos und aufs Schärfste zu kritisieren“.

Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass nur noch eine maximale wöchentliche Öffnungszeit der KITAS von 42,5 Stunden bezuschusst werden soll. Die Ausgestaltung von bedarfsgerechten Öffnungszeiten wird somit nicht gefördert. Elterliche Bedarfe zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf schlichtweg nicht berücksichtigt. Um die bisherige Landesförderung zu erhalten, sollen darüber hinaus die Gruppen in KITAS und Horten mit 25 Kindern belegt und die Gruppenobergrenzen für Kinder unter 3 Jahren (derzeit 10 Kinder) aufgehoben werden.

Rein rechnerisch wären 16 zwei- bis dreijährige Kinder in einer Gruppe damit möglich. Bei den erforderlichen Fachkraftstunden sollen 20% „pädagogische Laien“ eingerechnet werden dürfen. Dieses ist gleichzusetzen mit der Entprofessionalisierung des Berufsstandes von Erzieherinnen und Erziehern. Gleichzeitig sollen weniger pädagogische Fachkräfte das Kerngeschäft einer Kindertageseinrichtung bewältigen. Nicht mehr vorgesehen sind Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit und Zeiten betreffend der Freistellung von KITA-Leitungen.

Qualitätsmerkmale pädagogischer Arbeit sehen nach Ansicht der SPD anders aus. „Dieser Entwurf ist schlichtweg eine Katastrophe und in der Summe aller Maßnahmen ein nicht zu vertretender erheblicher Qualitätsverlust für alle Beteiligten“, so Karademir und Burkhard in Ihrer Zusammenfassung zum derzeitigen Stand des Gesetzesentwurfes. Berücksichtigt man überdies dann noch, dass die Arbeitsbelastungen der pädagogischen Fachkräfte enorm ansteigen, ist das Ganze nur noch paradox.

Um jedoch etwas an der bisherigen Tatsache verändern zu können, müsse die Stadtverordneten-Versammlung von Rödermark am 7. Mai nun Farbe bekennen. Die SPD fordert in ihrem Antrag, dass der Magistrat der Stadt Rödermark in der parlamentarischen Beratungen über die kommunalen Spitzenverbände, die Fachverbände und ggfs. auch gegenüber Sozialminister Grüttner direkt darauf hinwirkt, dass der Entwurf des KiföG zurückgenommen und umfassend überarbeitet wird. In der Diskussion soll der Magistrat dann auch deutlich machen, dass es Aufgabe des Landes Hessen sein muss, die Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen von U3 bis zu Betreuungsangeboten in der Grundschule nachhaltig zu verbessern statt diese zu verschlechtern.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]