[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ab 1. August 2013 besteht für alle ein- bis dreijährigen Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Nachfrage nach Plätzen im Betreuungsbereich scheint auch in Rödermark stetig zu wachsen. In einer parlamentarischen Anfrage wurde der Magistrat der Stadt Rödermark nun von der SPD-Fraktion aufgefordert, im Rahmen der Stadtverordneten-Versammlung am 7. Mai 2013, Antworten zur Situation in Rödermark zu geben.
„Wir wollen vor dem Monat August wissen, wo genau wir in Rödermark stehen“, begründet Fraktionsvorsitzender Stefan Junge die Initiative. Anlass seien einige Anfragen besorgter Eltern an die SPD-Fraktion gewesen.
So will die SPD-Fraktion u.a. wissen, für welche Anzahl von Kindern in Rödermark zum Stichtag 1.8.2013 ein Rechtsanspruch besteht und wie viele Kinder derzeit im U3-Bereich betreut werden. Auch die tatsächliche Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze zu diesem Zeitpunkt steht im Fokus der Fragen der Sozialdemokraten. Beantworten soll der Magistrat jedoch auch, ob alle Kinder, deren Eltern einen Betreuungsplatz nachfragen, versorgt werden können. Wissen möchte sie ebenfalls, wie lange die Warteliste ist und nach welchen Kriterien eine Platzzuweisung entschieden wird.
Angespannt scheint die Lage und Nachfrage nach Betreuungsplätzen auch an der Schule an den Linden im Stadtteil Urberach zu sein. So möchte die SPD hierzu beispielhaft wissen, ob der dort tätige Förderverein zum 1.8.2013 alle Kinder aufnehmen kann, die einen Betreuungsplatz nachfragen bzw. die Stadt im negativen Falle ausreichend alternative Plätze – und diese ggfs. wohnortnah – anbieten kann.
„Erst nach den Antworten des Magistrates werde die SPD-Fraktion dann über ihr weiteres Vorgehen und Handeln entscheiden“, so Junge abschließend.
Die Anfrage hierzu finden Sie unter http://www.spd-roedermark.de/antraege/
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