[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Seit 2009 wird debattiert. Die SPD-Fraktion will nun mit ihrem Änderungsantrag Fakten schaffen und dem Ausländerbeirat (ALB) ein allgemeines Antragsrecht einräumen. Dazu müsste die Geschäftsordnung geändert werden. Genau dieses hatte der ALB Mitte Februar eingefordert.
„Was in anderen Kreisen oder Städten zum Antragsrecht der Ausländerbeiräte in den Geschäftsordnungen verankert ist, sollte auch in Rödermark schlicht und einfach möglich sein“, begründet Liane Burkhard, Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, die Antragsinitiative ihrer Fraktion zum eingebrachten Änderungsantrag. Zuvor hatte die Koalition aus CDU und AL/Die Grünen beantragt, dem ALB lediglich eine Antragsinitiative in den Fachausschüssen einzuräumen.
Durch eine entsprechende rechtskonforme Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung verspricht sich die SPD eine politisch gewollte Änderung zu dem derzeit bestehenden § 34 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark. In diesem ist geregelt, dass eine Pflicht zur Prüfung von Vorschlägen des ALB besteht und die Stadtverordnetenversammlung in angemessener Frist darüber entscheidet, wenn eine Entscheidung in deren Zuständigkeit fällt. Darüber muss bis dato das vorsitzende Mitglied der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung dem Ausländerbeirat schriftlich mitteilen.
„Das derzeitige Verfahren, welches einen Umweg über den/die Stadtverordnetenvorsteher/-in regelt, wollen wir zielgerichtet ändern und klarstellen, dass der ALB seine Interessen und Ideen direkt und unmittelbar durch Anträge in die politische Entscheidung des Stadtparlaments einbringen kann“, so SPD-Fraktionssprecher Armin Lauer. Alles andere ist aus Sicht seiner Fraktion halbherzig und in der Sache nicht zielführend.
„Das von der SPD eingeforderte Recht wäre sodann ein echtes Initiativrecht. Es gebe dabei nur eine Einschränkung: bei den Anträgen des ALB müsste es sich um Sachverhalte handeln, die auch Ausländer betreffen“, so Lauer weiter.
Geäußerte Bedenken, dass die Hessische Gemeindeordnung (HGO) derartiges nicht zulässt, will die SPD nicht gelten lassen. „Uns ist durchaus bekannt, dass der Gesetzgeber es bislang vermieden hat, das Antragsrecht mit diesem Begriff in der HGO zu verankern“, so Lauer. Allerdings habe in 2007 der damalige Innenminister Volker Bouffier (CDU) geäußert, dass nicht alles in ein Gesetz geschrieben werden müsse, sondern es besser wäre, den Kommunen vor Ort einen Spielraum einzuräumen und derartige Sachverhalte selbst zu gestalten bzw. zu lösen. Damit ist klar: es liegt also durchaus in der Zuständigkeit der Stadtverordneten zu entscheiden und diese Sachverhalt in ihrer Geschäftsordnung zweifelsfrei zu regeln.
„Wenn es – wie in den Fachausschüssen und vom Bürgermeister angedeutet – Rechtszweifel an einem vollen Antragsrecht des ALB gibt, dann wird die SPD im Übrigen auch konsequent hinterfragen, ob das im Antrag der Koalition vorgesehene Antragsrecht für die Fachausschüsse rechtskonform ist“, so Liane Burkert. Eine einseitige Auslegung des bestehenden Rechtes wird die SPD jedenfalls nicht akzeptieren – geschweige denn tolerieren.
Das es machbar ist, haben zahlreiche andere Städte und Kreise in Hessen bereits vorgemacht. Beispielhaft sind hier der Landkreis Gießen und die Stadt Rodgau zu nennen. Durch Änderungen in ihren jeweiligen Geschäftsordnungen haben deren Parlamente den Ausländerbeiräten bereits das volle Antragsrecht eingeräumt.
Entscheidend aus Sicht der SPD ist, was politisch gewollt und in die Geschäftsordnung des Parlamentes in Rödermark verankert werden soll. „Hier haben wir als SPD-Fraktion eben eine weitergehende Forderung als die angebotene Lösung der Koalition. Ob der Zeitpunkt und Weg der Koalitionäre, diesen Antrag einzubringen, glücklich war, müssten sich diese selbst beantworten. Es stehe auch jedem frei, über die unterschiedlichen Vorschläge demokratisch abzustimmen und zu entscheiden“, so Liane Burkhard als Reaktion auf die geführten Debatten.
Und das Argument, einer weitergehenden Lösung der SPD mit einem allgemeinen Antragsrecht des Ausländerbeirats näher zu treten, liefern die Genossen gleich mit. Viele Ausländer haben kein aktives und passives Wahlrecht. Der ALB ist damit ihre einzige Interessenvertretung. Und anders als beim Seniorenbeirat – dem mit der Beschlussfassung ergänzend ein Antragsrecht für die Fachausschüsse erteilt werden soll, ist das der einfache und zugleich nachvollziehbare Grund für die unterschiedliche Herangehensweise an die beiden Themen der Genossen.
Der SPD ist nicht daran gelegen in dieser sensiblen Angelegenheit und Zeit einen politischen Streit vom Zaun zu brechen. Scheuen werde man ihn aber auch nicht, wenn es darum geht, die Unterschiede der Antragsinitiativen klar zu machen. „Alle Argumente zu einem Antragsrecht und ihrer Form sind in den Ausschüssen und dem Ältestenrat ausdiskutiert worden. Eine interfraktionelle Lösung auf Grund unterschiedlicher Auffassungen zum Thema jedoch außerhalb jeglicher Reichweite. Das respektiere die SPD vorbehaltslos“, so Lauer.
„Die Konsequenz daraus dürfe aber nun nicht sein, dem ALB die halbe Wurst vor die Nase zu hängen und ihn damit abzuspeisen. Insofern könne es nur eine Entscheidung geben. Dem Änderungsantrag der SPD zuzustimmen und damit dem ursprünglichen Ansinnen des ALB vollends Rechnung zu tragen“, so Burkhard abschließend.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]