Viel Glück in 2015 und alles Gute…

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ein neues Jahr heißt immer wieder auch neue Hoffnung, neue Gedanken und neue Wege zu gehen. Zum Jahreswechsel von ganzem Herzen Gesundheit, Glück und viel Erfolg für die Zukunft! Das wünschen Ihnen Vorstand und Fraktion. Auf die Bürger kommen in 2015 aber auch einige Veränderungen zu.
Denn zum Jahreswechsel sind mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten haben wir für Sie nachstehend aufgeführt:

MINDESTLOHN: Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 1.473 Euro brutto im Monat. Profitieren sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Um Langzeitarbeitslosen den Job-Einstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden. Für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Menschen mit Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt der Mindestlohn nicht.

RENTE: Der Rentenbeitragssatz sinkt von aktuell 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Bis 2018 soll er unverändert bleiben.

KRANKENKASSEN: Die gesetzlichen Krankenkassen können wieder über einen Teil der Beiträge selbst bestimmen. Der bisherige Beitrag wird um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt. Die Kassen dürfen dann auch wieder einen Zusatzbeitrag erheben.

GESUNDHEITSKARTE: Die neue elektronische Gesundheitskarte löst zum Jahresanfang endgültig die alte Krankenversicherungskarte ab. Die neue Karte soll mittelfristig den Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken verbessern.

PFLEGEVERSICHERUNG: Die Leistungsbeträge steigen um vier Prozent. Zuhause Gepflegte sollen besser als bisher vorübergehend in einem Heim oder von ambulanten Diensten betreut werden können. Neben Geld- und Sachleistungen kann die Tages- und Nachtpflege ungekürzt beansprucht werden. Der Anspruch auf Betreuung durch Helfer in der ambulanten Pflege wird ausgeweitet – auch mit Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter.

FAMILIENPFLEGEZEIT: Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Während der Familienpflegezeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll.

PFLEGEMINDESTLOHN: Er steigt auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. Bis 2017 soll er weiter wachsen.

ELTERNGELD PLUS: Zum 1. Juli 2015 kommt diese neue Form der einkommensabhängigen staatlichen Unterstützung für Eltern. Sie bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem Elterngeld zu erhalten. Das Elterngeld Plus ist nur halb so hoch wie das reguläre Elterngeld, wird dafür aber mit 24 Monaten doppelt so lange gezahlt wie bisher. Das „alte Elterngeld“ wird nicht abgeschafft, sondern soll neben dieser neuen Variante weiter existieren.

HARTZ IV: Die Regelsätze für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen steigen um gut zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit nun einen Betrag von 399 Euro und damit 8 Euro mehr als bisher.

NUMMERNSCHILDER: Ihr Kennzeichen dürfen Autobesitzer bei Umzügen in ganz Deutschland mitnehmen. Die Pflicht zur „Umkennzeichnung“ für den neuen Zulassungsbezirk entfällt. Der Tarif der Kfz-Versicherung richtet sich nach dem Wohnort.

MELDERECHT: Ab November 2015 gelten strengere Regeln bei Auskünften aus dem Melderegister: Demnach dürfen Meldeämter Namen und Adressen von Bürgern nur noch dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Bürger können entweder ihre generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären – oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen will, holt das OK der Betroffenen ein.

REHA-LEISTUNGEN: Die Bundesregierung fördert die Rehabilitation stärker. Ambulante Reha-Einrichtungen werden künftig in die Gewerbesteuerbefreiung einbezogen und damit stationären Einrichtungen gleichgestellt. Dies stärkt den Grundsatz „ambulant vor stationär“.

LEBENSVERSICHERUNGEN: Der Garantiezins für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sinkt ab 2015 auf 1,25 Prozent. Von der Garantiezinssenkung sind nur Neuverträge ab 2015 betroffen.

RENTENFREIBETRÄGE: Wie in den vergangenen Jahren erhalten Rentner, die 2015 in den Ruhestand gehen einen geringeren Rentenfreibetrag als frühere Rentnerjahrgänge. Bei Rentenbeginn 2015 beträgt der Freibetrag nur noch 30 Prozent der Jahresrente. Für Rentner früherer Jahrgänge bleibt eine höhere Rente steuerfrei. Wer Anfang 2015 in Rente geht, muss bereits ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.000 Euro mit einer Steuerbelastung rechnen, wenn er lediglich die gesetzlichen Versicherungsbeiträge als Ausgaben geltend machen kann.

SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE: Gut verdienende Arbeitnehmer müssen ab 2015 höhere Bruttolohn-Beiträge zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in derRentenversicherung steigt von 5 950 Euro auf 6 050 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern von 5 000 Euro auf 5 200 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab Januar eine Beitragsbemessungsgrenze von 4.125 Euro.

KIRCHENSTEUER: Ab 2015 führen Banken, Sparkassen, Versicherer oder Wohnungsbaugenossenschaften auch die auf Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer direkt ab. Die Kapitalertragsteuer wird schon seit 2009 direkt an der Quelle von Banken automatisch erhoben und an den Fiskus abgeführt. Die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer aber wurde nur nach Mitteilung des Steuerzahlers weitergeleitet. Nach Intervention der Kirchen wurde das Verfahren geändert: Ab dem 1. Januar 2015 ist es nicht mehr erforderlich, einen Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge zu stellen.

BRIEFPORTO: Das Entgelt für den Standardbrief bis zu 20 Gramm wird im nationalen Versand von derzeit 0,60 € auf zukünftig 0,62 € erhöht, gleichzeitig das Entgelt für den Kompaktbrief bis 50 Gramm im nationalen Versand von derzeit 0,90 € auf zukünftig 0,85 € abgesenkt. Für vorhandene Briefmarkenbestände können entsprechende Ergänzungs­marken in den Filialen oder im Internet erworben werden. Somit können alle Brief­marken auch weiterhin verwendet werden, ein Umtausch ist nicht erforderlich.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]