SPD stellt klar: Keine Zockerei bei Zinsgeschäften!

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Entscheidung vom vergangen Dienstag in der Stadtverordneten-Versammlung zum Zins und Schuldenmamagement hat ein Echo ausgelöst. Es ist gut, dass Bürger ihre Meinung kundtun. Wir als Fraktion tun das auch, weil wir Verantwortung tragen und uns dieser auch bewusst sind. Daher nehemen wir an dieser Stelle auch eine Klarstellung vor.
Eines gleich vorweg: wir haben volles Verständnis für das Abstimmungsverhalten von Herrn Kruger (FDP) und Herrn Baumer (AL/Die Grünen). Wir hätten auch Verständnis dafür gehabt, wenn weitere Stadtverordnete zu diesem Thema „NEIN“ gesagt oder sich „enthalten“ hätten.

Die Materie ist nicht ganz einfach. Sie ist aber für Bürger noch schwieriger zu bewerten, die Fragen, dazu erteilte Antworten, Gutachten und die vielen internen und extern dazu geführten Diskussionen im Detail nicht kennen – ja nicht kennen können.

Daher an dieser Stelle die Fakten der SPD-Fraktion hierzu:

1. Die Stadtverordenten haben keinen Beschluss gefasst, derivate Zinsgeschäfte zu machen. Diese Entscheidung obliegt dem Magistrat. Diese Verantwortung wurde bereits  durch einen Beschluss der Stadtverordneten im Juli 1998 diesem übertragen.

2. Wenn aber derartige Geschäfte gemacht werden sollen, bedarf es einer besonderen Richtlinie. Hierüber müssen die Stadtverordneten gemäß der rechtlichen Vorgaben der  Hessischen Gemeindeordnung (HGO) einen Beschluss fassen. Das haben Sie am vergangenen Dienstag Abend getan und in dieser Richtlinie das zulässige Agieren des Magistrats festgeschrieben.

3. In dieser Richtlinie wurden auf Antrag der SPD noch einige Änderungen vorgenommen und damit nicht erwünschte und nicht gewollte Geschäfte gestrichen.

4. Sie dürfen davon ausgehen, dass Spekulationsgeschäfte, mit denen andere Kommunen wie z.B. Essen, Pforzheim, Bochum und viele andere Kommunen  „Schiffbruch“ erlitten und zum Teil „finanzielle Schieflagen“ produziert haben, in Rödermark nicht stattfinden werden.

5. Schwierige und undurchsichtige Finanzgeschäfte oder von Währungen abhängige Zins- oder Kreditgeschäfte wird es in Rödermark ebenso nicht geben. Das wurde ausführlich debattiert.

6. Was es geben wird, sind nach der Richtlinie sog. Zinstauschgeschäfte. Erlaubt wurde dabei lediglich der Einsatz einfacher und nachvollziehbarer Finanzinstrumente, welche die Zinsänderungsrisiken aktiv bei steigenden Zinsen begrenzen und den Zinsaufwand nachhaltig, auch bei gleichbleibenden Zinsen, senken (sog. Payer- und Receiver-Swaps). Ncht mehr, aber auch nicht weniger!

7. Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat in der Stadtverordnetenversammlung auch nicht von „guten oder bösen“ Derivaten gesprochen wie das einer lokalen Tageszeitung zu entnehmen war. Das wäre im Übrigen auch Unsinn. Seine Aussage war lediglich, dass die nun genehmigten Instrumente grundsätzlich dazu geeignet sind, das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt aktiv zu steuern. Zu diesem Ergebnis kam im Übrigen auch der beauftragte unabhängige Gutachter.

8. Die Entscheidung war auch kein „Unheil von Genossen“ was wir leichtgläubig unterstützt haben sondern angesichts des derzeitigen niedrigen Zinsniveau und dem latenten Risiko steigender Zinsen u.E. eine sinnvolle. Dabei bleiben wir!

9. Die Kreditportfolios der Stadt – und hier sind ein großer Teil bis zum Jahre 2041 variabel ausgerichtet – werden auf Grund ihrer langen Laufzeiten gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert und damit Opportunitätskosten aus bestehenden Darlehensverbindlichkeiten reduziert.

10. Es gibt mehrere gute Beispiele hierfür, dass dies auch funktioniert (z.B. Stadt Steinau a.d. Straße, Bad Wörishofen und Bad Kissingen in Bayern, Schiffweiler und Püttlingen – beide im Saarland, Weil am Rhein, etc.). Die Liste wäre problemlos erweiterbar.

Wir hoffen, wir konnten mit dieser Klarstellung zur sachlichen Aufklärung beitragen![/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]