Das waren die wesentlichen Themen der gestrigen Stadtverordnetenversammlung. Darüber hinaus wurden Bebauungspläne beschlossen und ein dazugehöriger Aufstellungsbeschluss gefasst. Zahlreiche Anträge wurden nicht behandelt, verbleiben aber im Geschäftsgang und werden in der nächsten Sitzung weiter debattiert.
Welche Tagesordnungspunkte in der Versammlung der Stadtverordneten besprochen wurden, können Sie an dieser Stelle nachlesen http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=5583.
Mitteilungen hatte der Magistrat zum Städtepartnerschaftsjubiläum mit Tramin, der Einbürgerfeier und Verleihung des Integrationspreises und zu den Streiks im Sozial- und Erziehungsdienst zu machen. Mehr dazu erfahren Sie hier http://www.spd-roedermark.de/fileadmin/pressearchiv/2015_MITTEILUNGEN_MAI_2015_BGM.pdf.
In Zusammenhang mit dem Streik in den Kitas gab es auch eine Anfrage der FDP, die Bürgermeister Kern beantwortete http://www.spd-roedermark.de/fileadmin/pressearchiv/2015_STREIKKOSTEN_KITA.pdf.
Ergänzend hierzu hielt er fest, dass es sich bei den Kitakosten für die Eltern um Beiträge handelt, die nur erstattungsfähig wären, wenn die Kosten durch die Einnahmen gedeckt wären. Die Kita-Gebühren sind aber nicht annähernd kostendeckend. Es gelte das sog. Äquivalenzprinzip. Daher haben Eltern keinen Anspruch auf Rückzahlung, wenn die Stadt ihre Dienstleistungen wegen des Streiks nicht erbringen kann. Die Kosten des Streiks sind insofern durch die Allgemeinheit zu tragen. Überdies habe das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) allen Kommunen, die unter dem Schutzschirm stehen, eine Rückerstattung quasi untersagt. Die Gebühren-Rückerstattung wäre eine sog. freiwillige Leistung. Und die ist Schutzschirm-Kommunen nicht erlaubt. Die eingesparten Gelder werden jedoch im Fachbereich 4 verbleiben und für die Verbesserung der Ausstattung in den Kitas verwendet. Der Magistrat will den Eltern überdies für einen Monat auch die Essensgebühren zurückerstatten.
Eine weitere Anfrage beschäftigte sich mit dem Thema Sauberkeit in Rödermark. Dabei kamen Zahlen zu Tage, die doch ziemlich überraschten. Die vollständige Antwort kann hierzu nachgelesen werden http://www.spd-roedermark.de/fileadmin/pressearchiv/2015_SAUBERKEIT_ROEDERMARK.pdf.
Der Antrag der Freien Wähler und FDP unter TOP 5 zur Festschreibung der Grundsteuer B bis zum Jahre 2025 auf einen Hebesatz des heutigen Niveau (540%) wurde ausführlich von den Antragstellern begründet. Grundsätzlich ist auch die SPD dafür, keine weiteren Steuererhöhungen mitzutragen. Die SPD hat sich bei Abstimmung des Antrages jedoch enthalten, weil er einige systemische Fehler hatte. Den Vorschlag der SPD an die Antragsteller, den Antrag nicht abzustimmen und im Geschäftsgang zu belassen, griffen diese leider nicht auf. Die SPD geht davon aus, dass noch in diesem Jahr eine grundsätzliche Entscheidung der Verfassungsgerichte in der Frage der Grundsteuer und ihrer Verfassungsgemäßheit bekannt gibt. Von Seiten der CDU und AL/Die Grünen gab es dann bei der Abstimmung auch ein klares nein. Der Antrag verfehlte somit die erforderliche Mehrheit.
Ohne Aussprache und weitere Beratung wurden sodann der TOP 6 zur Anwendung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene verabschiedet.
Unter TOP 7 stand die Neuwahl/Wiederwahl von Ortsgerichtsschöffen der Ortsgerichte Rödermark I (Ober-Roden) und Rödermark II (Urberach) an. Die Stadtverordnetenversammlung entschied sich für die erneute Ernennung von Herrn Josef Schrod zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) sowie die von Herrn Erich Rosskopf zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher und von Herrn Andres Reusch zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) vor. Des Weiteren wurde die Ernennung von Dieter Hüllmandel für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) als Ortsgerichtsschöffe beschlossen.
Nach kurzen Begründungen und vorherigen ausführlichen Debatten im Fachausschuss wurden die Bebauungspläne und ein dazugehöriger Aufstellungsbeschluss unter den TOP 8-11 mehrheitlich bzw. einstimmig beschlossen.
TOP 12 (Städtebauliche Entwicklung), TOP 14 (Sicherung des betreuungsangebotes an den Schulen an den Linden) und TOP 15 (Rekommunalisierung der Tagespflege) wurden auf Grund weiteren Diskussionsbedarfs auf die nächste Sitzung vertagt. Die Anträge bleiben im Geschäftsgang.
Als letzter Tagesordnungspunkt (TOP 13) stand die Verkehrssituation der Ortseinfahrten in Messenhausen zur Abstimmung. Norbert Schultheis erläuterte hierzu die Position der SPD. Eingriffe in den Straßenverkehr würden immer Befürworter und Gegener hervorrufen. Die Befragung der Betroffenen könne daher nur ein Puzzlestein in einer Gesamtbetrachtung sein. Wichtiger wäre eine klare Zieldefinition und die Orientierung an selbst gesteckten Zielen. Schultheis ging dabei auch auf die veränderten Diskussionsprozesse ein, die im Laufe der Zeit entstanden sind. Zunächst sei es die Schulwegsicherung gewesen, dann die Reduzierung der Geschwindigkeit. Er forderte klare Verhältnisse und Verkehrssituationen und machte an mehreren Beispielen klar, dass genau diese Faktoren derzeit nicht vorhanden sind. In der Diskussion konnte man dann aber sehr schnell erkennen, dass es für die Vorstellungen der SPD keine Mehrheit gibt. Der Antrag wurde abgelehnt.
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