Am 27. September 2015 wird der neue Landrat des Kreises Offenbach gewählt. Nicht jeder ist an diesem Tage zu Hause. Wer dennoch wählen will oder lieber zu Hause seine Wahl erledigen möchte, kann das gerne tun. Dazu muss jedoch ein Wahlschein beim zuständigen Wahlamt beantragt werden. Alles wichtigen Informationen hierzu finden Sie nachfolgend.
Voraussetzung für die Beantragung eines Wahlscheins ist es, dass man als Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Darüber werden alle Wählerinnen und Wähler durch Zusendung einer Wahlbenachrichtigung in Kenntnis gesetzt.
Hier finden Sie auch die notwendigen Informationen wie Wahlbezirk und die laufende Nummer unter der man als Wahlberechtigte(r) im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, jedoch der Auffassung sind wahlberechtigt zu sein, können Sie sich zu den Öffnungszeiten an das Wahlamt der Stadt Rödermark wenden.
Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten des Wahlamts Rödermark finden Sie hier http://www.roedermark.de/index.php?id=869
Zur Beantragung eines Wahlscheins der Stadt Rödermark benutzen sie folgenden Link https://secure.ekom21.de/wahlschein/default.asp?GKZ=06438012&Wahl=216
Der Wahlschein berechtigt Sie zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises.
Wenn sie mehr über Carsten Müller, dem Kandidaten der SPD für die Landratswahl erfahren möchten, gehen Sie bitte auf dessen Homepage http://www.mueller2015.de/
Auf Facebook finden Sie Carsten Müller hier https://www.facebook.com/#!/CarstenMuellerSPD