[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Klimaschutz bei Wohnbauten, die Ergänzung zum Beschluss über die Aufstellung eines B-Plan für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, die erneute Befassung mit dem Aufstellungsbeschluss „Nördlich des Rödermarkrings“ (Aldi/Rossmann) und das Einzelhandelskonzept waren die wesentlichen Themen der gestrigen Versammlung der Stadtverordneten.
Bevor in die Tagesordnung http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=5586 eingestiegen wurde, hatte Bürgermeister Kern noch Mitteillungen des Magistrates zu machen. Diese finden sie hier www.spd-roedermark.de/fileadmin/pressearchiv/MAG_10_2015_STAVO.pdf
Beantwortet wurden die Anfragen der SPD zur Flüchtlingssituation sowie der Freien Wähler (FW) zu den Kosten des Brückenfestes. Zur Flüchtlingssituation wurde vereinbart, dass diese nun fortlaufend Gegenstand bei den Sitzungen des Ältestenrat sein wird.
Nachdem die Formalien geklärt waren wurden zunächst die TOP 8-11 (Verkauf eines Grundstücks, Bericht zum Entschuldungsfonds, Jahresabschluss 2014 und Jahresabschluss der Kommunalen Betriebe Rödermark) ohne weitere Aussprache einstimmig beschlossen bzw. zur Kenntis genommen. Der Antrag der Koalition zu TOP 4 – Die Rodau in der Ortslage von Ober-Roden erlebbarer machen – wurde von den Antragstellern zurück gezogen.
Heftiger als erwartet, wurde dann der Antrag auf Aufhebung der „Förderrichtlinien Passiv- und Nullenergiehaus“ und Beschluss der neuen Förderrichtlinie „Klimaschutz im Wohnbau“ unter TOP 5 debattiert. Die SPD gab dabei zu bedenken, dass angesichts der Haushaltslage die Frage gestellt werden muss, mit welchem Förderinstrument der größte Nutzen erreicht wird. Enttäuscht zeigte sich die SPD darüber, dass nach der Ausschussitzung und der dortigen guten Diskussion zum Thema Altbausanierung, der Magistrat seine Vorlage unverändert ließ. Dazu Norbert Schultheis wörtlich: „Man weiß zwar, wie der größtmögliche Effekt erzielt werden kann, geht aber zunächst einen anderen Weg – geradeso als hätte die Stadt Geld im Überfluss“. Alle waren sich eigentlich einig, dass der größte Nutzen in der Förderung des Altbaubestands liegt. Die SPD vermisste dabei die Logik der Magistratsvorlage und kritisierte daran, dass diese eine zukunftsfähige Entscheidung eben nicht ermöglicht. Der Antrag wurde nach eingehender Diskussion gegen die Stimmen der SPD mehrheitlich angenommen.
Als TOP 6 wurde das Thema Ergänzung zum Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden aufgerufen. Da sich bei den Planungen ergeben hatte, dass die Flächengröße für Wohnbauland aller Voraussicht nach über 0,5 ha liegen wird, wurde vom Regionalverband auf der Basis der Richtlinie zum Flächenausgleich für Änderungsverfahren am Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) die Rücknahme einer Wohn- oder Gewerbelandzuwachsfläche an anderer Stelle im Stadtgebiet gefordert. Für den Flächenausgleich bot sich die Wohnbauzuwachsfläche östlich des Spessartrings am Rande Urberachs an, da eine dortige Entwicklung nicht prioritär verfolgt wird und die Standortverhältnisse auf Grund von Grundwasser- und Stauwassereinflüssen für eine Baugebietsentwicklung eher schwierig sind. Insbesondere hatten die Freien Wähler Bedenken gegen die Beschlussvorlage und das bisherige Vorgehen. Sie votierten am Ende auch gegen den Beschlussvorschlag. SPD, CDU, AL/Die Grünen und FDP votierten hingegen für die Annahme.
Unter TOP 7 wurde beim Thema Neufassung des Aufstellungsbeschluss für den Bebauungspan A 21.5 „Nördlich des Rödermarkrings“ – wie zuvor schon während der Sommerpause – heftig gerangelt. Es ging um die Frage, ob sich Rossmann mit einem Drogeriemarkt an der Senefelderstr. ansiedeln kann oder eben nicht. Norbert Schultheis machte die Position für die SPD klar: „Man habe in der Diskussion erfahren, dass alle dort vorhandenen Märkte als großflächiger Einzelhandel zu qualifizieren sind und frage sich deshalb, welcher Magistrat dafür in der Vergangenheit Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plan erteilt habe. Die Märkte sind da, die Bevölkerung nutzt das Angebot, ein Rückbau ist nicht mehr durchsetzbar – eigentlich auch nicht mehr wünschenwert. Doch genau das war das Ziel von Magistrat und schwarz-grüner Rathausmehrheit vor drei Monaten. Einige Geschütze wurden dazu aufgefahren, eine Veränderungssperre angestrebt – sogar ein Verdrängen der Märkte durch planerische Festssetzungen als Ziel definiert. Die CDU habe im Sommer gerade noch die Kurve bekommen. Der Koalitionspartner AL/Die Grünen dabei aber offenbar nicht mehr gefragt. Und zur Befriedigung der AL/Die Grünen solle nun das Einzelhandelskonzept aus Steuergeldern fortgeschrieben werden. Das sei mit der SPD nicht zu machen“. Das Vorgehen zum Einzelhandelskonzept kritisierte auch Fraktionsvorsitzender Armin Lauer. Wörtlich: „Bis jetzt habe ihm keiner einleuchtend erklären können, welche neuen Erkenntnisse dieses mit sich bringen soll. Überdies habe man aus dem vorliegenden Einzelhandelskonzept aus 2009, welches hohe fünfstellige Summen gekostet habe, nahezu alle Empfehlungen ignoriert bzw. missachtet. Deshalb werde die SPD nicht einen Cent an Steuergelder der Bürger für weitere Fortschreibungen ausgeben“. Die Abstimmungen zu TOP 7 und TOP 16 verliefen wie folgt: Beschlussvorlage Magistrat: Zustimmung CDU/AL/FW/SPD. Die FDP stimmte dagegen. TOP 7.1 Antrag der FDP: Zustimmung FDP und SPD – mit nein stimmten die CDU/AL und FW. Der Antrag zu TOP 7.2 der SPD wurde zurückgezogen, da er durch Neufassung der Magistratsvorlage als erledigt erklärt werden konnte. Mit den Stimmen der CDU/AL Die Grünen und der FW wurde die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes beschlossen. SPD und FDP votierten dagegen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat unter TOP 12 einstimmig die Änderungssatzung zu den neuen Abfallgebühren für den Zeitraum 2016 bis 2017 beschlossen. Die Grundgebühren und Leistungsgebühren zur Entleerungen der Restabfallbehälter steigen zum 01.01.2016 damit um 6,6 %. Verantwortlich für Steigerungen sind die gestiegenen Kosten für die Verwertung von Biomüll. Die ist seit Anfang 2015 Sache des Kreises. Dieser zahlt für die Entsorgung von 1.000 kg Biomüll 95 Euro. Bis dahin war der städtische Entsorger mit 46 Euro deutlich billiger. Einziger Trost: Seit 2009 konnte der Gebührensatz bis dato stabil gehalten werden. Weitere Infos dazu finden Sie hier http://bgb.roedermark.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4111
Ohne Aussprache und einstimmig wurde der Änderungsantrag der SPD zur Linksabbiegerspur auf der Odenwaldstraße unter TOP 14 angenommen. Hierzu bestand bereits in den Ausschussitzungen Einigkeit. Der Magistrat wird darin gebeten zu prüfen, wie die vorherrschende Verkehrssituation ggfs. verbessert bzw. entschärft werden kann. Darüber hinaus wurde der Magistrat aufgefordert diesbezüglich Gespräche mit Hessen Mobil zu führen. Dabei sollen die Vorschläge der Stadt zur denkbaren Verbesserung der Verkehrssituation erörtert werden.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde abschließend ein einheitlicher Vorrats- und Deckelbeschluss der Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach zum flächendeckenden Breitbandausbau zu TOP 15 beschlossen.
Auf Grund der fortgeschritten Zeit, musste der SPD-Antrag zu einem Gesamt-Konzept zum Abbau des Sanierungsstaus bei den städtischen Straßen unter TOP 13 auf die Sitzung am 17.11.2015 vertagt werden. In dieser Sitzung findet auch eine Bürgerfragestunde im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung statt.
Sie haben Fragen oder Hinweise? Dann benutzen Sie bitte hierfür unser Kontaktformular!
Besuchen Sie auch mal unsere Internetseite „Mitbabbeln“ www.mitbabbeln.de.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]