[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Behörden wollen Doppelauszahlungen vom Kindergeld einen Riegel vorschieben: Ab Januar 2016 müssen Eltern daher ihre Steuer-Identifikationsnummern der zuständigen Familienkasse übermitteln. Erfolgt das nicht, wird das Kindergeld gestrichen. Wer also auch in Zukunft Kindergeld erhalten will, sollte tätig werden und der Familienkasse Mitteillung machen.
Ab 1. Januar 2016 gilt dies als zusätzliche, gesetzliche Voraussetzung für das Kindergeld. Eltern müssen dann ihre eigene sowie die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden – und zwar unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
Auf Neuanträgen gibt es ein Angabefeld für die Steuer-IdNr. Familien, die aber schon Kindergeld erhalten, müssen diese Informationen aber nachreichen. Aber keine Hektik. Dies kann im Laufe des Jahres 2016 erfolgen. Die Empfehlung aber lautet: zeitnah – sonst vergisst man das Thema wieder. Denn im schlimmsten Fall –nämlich dann wenn die Steuer-IdNr. nicht rechtzeitig vorliegt – droht den Berechtigten für das Kindergeld eine Rückzahlung.
Die neue Regelung soll eine doppelte Auszahlung des Kindergeldes verhindern. Seit 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern Personen die Nummer mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst sind. Die Nummer gilt auch nach einem Umzug, einer Heirat und sogar über den Tod hinaus. Wer seine Steuer-IdNr. vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich anfordern.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]