Wohnungsbau und Nachtragshaushalt beherrschen Debatte im Stadtparlament

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]In der letzten Sitzung des Jahres 2015 debattierten die Stadtverordneten insbesondere die Themen Wohnungsbau und Nachtragshaushalt. Dabei wurden die unterschiedlichen Standpunkte der einzelnen Fraktionen mehr als deutlich. Das in Rödermark was für Wohnungsbau getan werden muss, ist unstrittig. Über das WIE wurde allerdings heftig gestritten.

Die Debatte zum Nachtragshaushalt wollte die Koalition offenbar zur Generalabrechnung vor der Kommunalwahl nutzen. Die SPD lies sich das allerdings nicht bieten und konterte.

Die Tagesordnung der Sitzung, nebst den dazugehörigen Vorlagen, finden Sie hier www.bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=5588. Die TOP 6 – 8, allesamt Grundstücksverkäufe, wurde ohne weitere Aussprache gleich zu Beginn einstimmig beschlossen. Bürgermeister Kern berichtete über den Ausgang der Ausländerbeiratswahl und das weitere Vorgehen in dieser Frage.

Beim Thema Wohnungsbau ging es dann gleich zur Sache. Die Tagesordnungspunkte unter TOP 4 und 5 wurden gemeinsam aufgerufen. Hidir Karademir begründete die Anträge der SPD. „Wohnen bedeute mehr als das Verweilen an einem bestimmten Ort. Rödermark habe leider nicht genug bedarfsgerechte und bezahlbare Wohnungen. Der Rückgang der Anzahl der sogenannten Sozialwohnungen sei u.a. dafür ein klarer Hinweis. Um ausreichend und bezahlbaren Wohnraum neu zu schaffen, benötige man zu aller erst Baugrundstücke. Wer Baugrundstücke habe, finde auch Investoren, welche die notwendigen Häuser bauen. Die Forderung, den sozialen Wohnungsbau zu fördern, helfe nicht nur einer kleinen finanzschwachen Bevölkerungsgruppe, sondern einer breiten Schicht im Rhein-/Maingebiet. 50 % der Bevölkerung in diesem Gebiet habe einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung. Es sei also nicht nur eine Randgruppe, für die bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden müsse. Ein anderer Aspekt sei allerdings ebenso von Bedeutung: Wohnraummangel treibe die Preise für Wohnraum. Die Schaffung von neuem Wohnraum entlaste mittel- und langfristig alle Mieter und ebenso die Sozialkassen durch geringere Kosten der Unterkunft. Deshalb müsse man jetzt die Weichen für eine ausreichend Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten stellen“, so Karademir . Rödermark habe auf diesem Gebiet durch Zurückhaltung – um nicht zu sagen durch Untätigkeit – in den vergangenen Jahren geglänzt. Diese Untätigkeit müsse jetzt rasch und zügig beendet werden.

Die CDU warf in Persona von Michael Gensert der SPD eine eindimensionale Sichtweise vor. Wohnungsbau müsse alle Gruppen einschließen. Die Ausweisung von Neubaugebieten davon abhängig zu machen, dass dort prozentual Sozialwohnungen entstehen, sei nicht realisierbar. Der Antrag der Koalition beschäftige sich deshalb mit konkreten Prüfungen und Zustandsveränderungen. Bei AL/Die Grünen war die Meinung vertreten, dass insbesondere kleine preisgünstige Wohnungen fehlen. Im Antrag habe man deshalb konkrete Orte genannt, an denen dezentrale Möglichkeiten für einen Wohnungsbau bestehen. Das wollte Norbert Schultheis (SPD) dann ebenso wenig stehen und unkommentiert lassen. Die SPD wolle lediglich, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft würden, um den Engpass zu beheben. Und zwar so schnell es irgendwie geht. Denn von der Idee für eine neues Baugebiet bis zum ersten Spatenstich fürs erste Haus vergingen mehrere Jahre. Es sei überdies fehlerhaft zu glauben, dass durch Nutzung der wenigen von der Koalition vorgeschlagenen Grundstücke der Mietwohnungsmangel behoben werden könnte. „Damit verfehlen sie Ihr Ziel“, so Schultheis in Richtung der Koalition. Mindestens 200 Wohnungen in den verschieden Segmenten fehlen. Die Zahl der Menschen, die aus einer Wohnraum-Bindung herausfallen nehme nicht ab, sondern eher zu. Das Thema Flüchtlinge sei dabei noch gar nicht berücksichtigt. Bei der Lösung der Probleme wäre das dogmatische Verhalten von AL/Die Grünen – nämlich eine Außenentwicklung weiterhin kategorisch abzulehnen – alles andere als hilfreich. „Mit dieser Strategie werden sie als Koalition in Rödermark am Ende scheitern,“ so Schultheis.

Dem Antrag der SPD stimmten auch die Freien Wähler zu. CDU, AL und FDP lehnten den Antrag der SPD ab. Der Änderungsantrag der Koalition fand bei einer Enthaltung aus den Reihen der SPD und der Gegenstimmen der Freien Wähler die politische Mehrheit. Der Antrag der Freien Wähler wurde mit Zustimmung der SPD, der Enthaltung von FDP und den Gegenstimmen der CDU/AL-Koalition mehrheitlich abgelehnt. Der SPD-Antrag zu TOP 5 wurde ebenso bei Enthaltung der FDP und den Gegenstimmen der CDU/AL-Koalition nicht mitgetragen.

Nach dem Thema Wohnungsbau stand der Nachtragshaushalt der Stadt, sowie der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“, zur Abstimmung. Die Redezeit wurde auf 7 Minuten verlängert. Warum, wurde dann schnell klar. Polemik, Lobhudelei, eine teils peinliche Selbstbeweihräucherung und erneute subtanzlose Angriffe auf die Oppositionsparteien von Seiten des Fraktionschefs der AL/Die Grünen, die mit bissigen Zwischenrufen der SPD kommentiert wurden, weil inhaltlich falsch. Der Versuch einer Generalabrechnung und die Darstellungen zur Haushaltskonsolidierung seitens der Koalitionspartner CDU/AL hatten dann auch weitere gravierende Schönheitsfehler. Verschwiegen wurde, wie die bisherige Konsolidierung größtenteils erreicht wurde. Nämlich durch mehrfache Steuer- und Gebührenerhöhungen bei den Bürgern. Zum eigentlichen Thema sprachen beide Koalitionäre nicht. Dies übernahm in sachlicher Form dann der SPD-Fraktionsvorsitzende Armin Lauer, auch wenn er sich zu Beginn seiner Ausführungen kleinere Seitenhiebe auf die Vorredner der Koalition nicht verkneifen konnte.

Es ging an diesem Abend aber nicht um die Frage Haushaltssanierung. Es ging auch nicht darum, dass die Entscheidungen, die zu treffen waren, den eigenen Leistungen oder Einsparungen der Stadt zu verdanken waren. Nein – Bund und  Land greifen den finanzschwachen Städten und Gemeinden bei Investitionen unter die Arme – und das einmalig. Deshalb erhält Rödermark gut 1,9 Millionen Euro vom Bund. Knapp 600 000 Euro legt das Land aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) obendrauf. Die Stadt Rödermark kann somit rund 2,5 Mio. Euro mehr an Investitionen tätigen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das muss an dieser Stelle klar gesagt werden. Ohne diese Gelder wären in Rödermark bis auf weiteres solche zusätzlichen Investitionen schlichtweg auch nicht möglich.

Beim dem Nachtragshaushalt ging es um die Schaffung weiterer Liquidität. Im Doppelhaushalt 2015/2016 standen für das Jahr 2015 bisher bei den Investitionen  negative Finanzierungssaldos in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro. Der Fehlbetrag ist u.a. dadurch entstanden, weil für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen ein Zuschuss in gleicher Höhe an die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) vorgesehen war. Darunter auch ein 900 TEUR Zuschuss für den Umbau der Helene-Lange-Schule. Dieser Zuschuss für den Umbau der Schule sollte bis gestern Abend aus Eigenmitteln der Stadt erbracht werden. Die Stadt wird diese Zahlung in Höhe von 900 TEUR an den KBR nun nicht leisten. Die KBR müssen deshalb diesen Betrag am Kreditmarkt aufnehmen. Die Folge: Die Differenz aus Ein- und Auszahlungen für Investitionen sinken bei der Stadt, die Liquidität im Haushaltsjahr 2015 erhöht sich um somit können städtisch notwendige weitere Investitionen in vordringliche Infrastrukturmaßnahmen getätigt werden. Alle vorgelegten Maßnahmen bewegen sich im Rahmen der Zulässigkeit. In beiden Bereichen (Stadt und KBR) wird die Netto-Neuverschuldungsgrenze auch nicht überschritten. Der Beschluss, dass dies so erfolgen kann, musste aber noch im Haushaltsjahr 2015 erfolgen, da die jeweilige Haushaltssatzung bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen war. Fiskal somit alles ok, aber ohne das Zutun der Koalition eben auch möglich und machbar.

Die o.g. rund 2,5 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln vom Land und Bund will der Magistrat in die Sanierung von Straßen, der Kita Motzenbruch und Schaffung weiterer Betreuungsplätze in Waldacker, die Erweiterung der Kita Zwickauer Straße bzw. für den Ersatz des Jugendzentrums Ober-Roden verwenden. Bis zum 30. Juni 2016 muss die Stadt dem Land nun die Projekte melden, für die sie das Bundes- und Landesinvestitionsprogramm beantragen will. Es ist Sache der neuen Stadtverordnetenversammlung, die im März 2016 gewählt wird, über die endgültige Verwendung dieser außerplanmäßigen und zusätzlichen Gelder zu beschließen.

Einstimmig hat die Stadtverordnetenversammlung dann dem vorgelegten Entwurf der 6. Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“ im Gebiet der Stadt Rödermark seine Zustimmung erteilt. Einstimmig ebenso dann abschließend auch dem Antrag „Rödermark 2025+ – Städtebauliche Rahmenpläne für die Ortskerne Ober-Roden und Urberach – Bund-Länder-Programm – Stadtumbau in Hessen“. Eine Beteiligung an diesem Programm muss bis zum 29. Februar 2016 beantragt werden.

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