Änderungen in 2016 – Unser zusammengestellter Überblick

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das neue Jahr ist angebrochen. Wie jedes Jahr gibt es dabei auch zahlreiche Änderungen, die die Bürger betreffen. So steigen u.a. die Strompreise, die Krankenkassaen erhöhen ihre Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer. Die Steuer-ID wird immer wichtiger, und die Post erhöht mal wieder das Briefporto. Hier unser zusammengestelter Überblick der wichtigsten Änderungen.
Briefporto
Ab 1. Januar 2016 erhöht die Post erneut das Briefporto. Die Kosten für einen Standardbrief steigen von 62 Cent auf 70 Cent, die für einen Maxibrief von 2,40 auf 2,60 Euro. Auch für ein Einschreiben innerhalb Deutschlands und ins Ausland müssen Verbraucher künftig tiefer in die Tasche greifen. Es wird statt 2,15 Euro künftig 2,50 Euro kosten. Das Porto für Postkarten sowie Groß- und Kompaktbriefe im Inland bleibt unverändert.

Neues Energielabel für Heizungsanlagen
Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, müssen ab 1. Januar 2016 mit einem eigenen Energielabel, dem „Nationalen Effizienzlabel für Altgeräte“ gekennzeichnet werden. Neue Heizgeräte müssen bereits seit September 2015 ein EU-Energielabel tragen – ähnlich wie das bei Waschmaschinen.

Kindergeld
Zum 1. Januar 2016 wird das Kindergeld um zwei Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind beläuft sich der Betrag dann auf jeweils 190 Euro, für das dritte Kind auf 196 Euro im Monat und für jedes weitere Kind auf 221 Euro monatlich.
Bezieher von Kindergeld sind zudem ab 1. Januar 2016 verpflichtet, der Familienkasse ihre Steuer-Identifikationsnummern, die der Eltern und der Kinder, mitzuteilen. Wer sie nicht mehr findet, kann beim Bundeszentralamt um erneute Auskunft bitten. Mit Hilfe der Steuer-ID soll künftig Sozialleistungs-Betrug vermieden werden.

Krankenkassenbeiträge
Auf Arbeitnehmer kommen ab 1. Januar 2016 zusätzliche Kosten für ihre Krankenversicherung zu. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt um 0,2 Punkte auf durchschnittlich 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent. Wie hoch der jeweilige Zusatzbeitrag ausfällt, legt jede Krankenkasse auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation selbst fest. Der Zusatzbeitrag muss allein von den Arbeitnehmern getragen werden. Bei einem Brutto von 3.000 Euro wären somit bei 0,2% monatlich 6 Euro mehr zu zahlen.

Strompreise steigen – Gaspreise fallen
Zahlreiche Stromanbieter haben zum 1. Januar 2016 ihre Preise erhöht. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden bedeutet das Mehrkosten von etwa 43 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um etwa 2,9 Prozent.
Billiger wird es dagegen für Gaskunden – viele Versorger haben ihre Preise zu Beginn des Jahres durchschnittlich um 4,5 Prozent gesenkt.

Rauchmelder werden Pflicht
Häuser sollen in Deutschland künftig flächendeckend mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In drei Bundesländern, Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, müssen bis zum 1. Januar 2016 auch in älteren Gebäuden Rauchmelder eingebaut werden.

Kfz-Steuer Befreiung für Elektroautos
Reine Elektroautos, die ab 1. Januar 2016 zugelassen werden, sind für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Im Anschluss zahlen die Halter einen um 50 Prozent reduzierten Steuersatz. Der Zeitraum der Befreiung von der Kfz-Steuer wurde damit deutlich verkürzt, denn für Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2015 zugelassen wurden, galt noch eine Steuerbefreiung von zehn Jahren.

Europäische Bankenunion
Gute Nachrichten für Verbraucher: Ihre Steuermittel werden künftig nicht mehr so schnell für die Rettung maroder Banken ausgegeben. Denn am 1. Januar 2016 gingen der Europäische Bankenabwicklungsfonds und der Einheitliche Europäische Abwicklungsmechanismus an den Start. Damit haften im Falle einer Bankenabwicklung zunächst die Eigentümer und Gläubiger, dann der Europäische Bankenabwicklungsfonds, der aus Mitteln der Banken finanziert wird, und erst dann darf auf Steuermittel zurückgegriffen werden.

Wohngelderhöhung
Vom 1. Januar 2016 an haben Haushalte mit geringen Einkommen Anspruch auf mehr Wohngeld. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeldanspruch bekam im Jahr 2012 noch durchschnittlich 112 Euro pro Monat – nun steigt dieser Betrag auf durchschnittlich 186 Euro. Zudem sollen künftig mehr Menschen Anspruch auf einen Mietzuschuss haben.

Hartz IV-Sätze wurden angehoben
Zum 1. Januar 2016 wurden die Hartz-IV-Sätze um 1,24 Prozent angehoben. Das bedeutet, der Regelsatz für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger von derzeit 399 Euro auf 404 Euro ansteigt.

Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer ID wirksam
Ab 1. Januar 2016 sind Freistellungsaufträge bei Geldinstituten nur noch wirksam, wenn die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers vorliegt. Die Übergangszeit, in der Freistellungsaufträge, die vor 2011 erteilt wurden, auch ohne Steuer-ID weiter gelten, ist zum Jahresende 2015 ausgelaufen.

Neue Pflegereform – Pflegegrade statt Pflegestufen
Durch die Pflegereform sollen künftig Patienten mit Demenz, mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten, den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen erhalten wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen werden auf fünf Pflegegrade erweitert. Dadurch soll eine individuellere Bewertung der Pflegebedürftigkeit einer Person ermöglicht werden.

Grundfreibetrag steigt
Ab dem Jahr 2016 steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 180 Euro auf 8.652 Euro an. Das bedeutet, ein Lediger muss erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.652 Euro im Jahr Steuern zahlen. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Beitrag auf 17.304 Euro.
Auch der Kinderfreibetrag wird 2016 auf 4.608 Euro im Jahr angehoben. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt unverändert. Damit beträgt die Summe der Freibeträge im Jahre 2016 pro Kind und Jahr 7.248 Euro.

Telefonie – Roaming Gebühren
Ab 30.04.2016 werden dann endlich auch die Roaming-Gebühren in der EU begrenzt. Für das Telefonieren dürfen dann nur noch max. 5 Cent pro Minute verlangt werden. Eine SMS kostet dann max. 2 Cent/SMS. Für das Internet werden die Gebühren pro MB auf max. 5 Cent begrenzt.
Quellen: dpa/Offenbach Post/heute.de/ard.de

 

 

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