Freies WLAN in Rödermark – SPD will Koalitionsantrag nachbessern!

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die SPD Fraktion freut sich darüber, dass die CDU zusammen mit der AL/Die Grünen ihren Vorschlag zur Einrichtung von freien WLAN-HotSpots in Rödermark aufgegriffen hat. Sie sieht aber die Notwendigkeit, den eingereichten Antrag nachzubessern. Deshalb hat sie der Stadtverordnetenversammlung einen Änderungsantrag vorgelegt.

Nachdem der Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten Samuel Diekmann vor einigen Wochen einen 3 Punkte Plan zur Einrichtung von freien WLAN HotSpots im Stadtgebiet veröffentlicht und diesen in dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss auch dem Magistrat vorgetragen hat, haben CDU und AL/Die Grünen Teile des Vorschlages jetzt in einem Antrag für die Stadtverordnetenversammlung eingereicht.

„Darüber haben wir uns ein wenig gewundert, aber gleichzeitig auch gefreut“, so Diekmann. Der eingereichte Antrag berücksichtige jedoch nicht ausreichend die aktuelle Rechtssituation und läge auch weit hinter dem im Jahre 2015 von allen Fraktionen beschlossenen Antrag zur Einrichtung von freien WLAN-HotSpots zurück. „Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag gestellt, von dem wir uns endlich Bewegung in der Stadt versprechen und gute Chancen sehen, hier von allen Fraktionen eine Zustimmung zu bekommen“, so der Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterkandidat Diekmann weiter.

Konkret wollen die Sozialdemokraten erstens den Magistrat dazu auffordern zunächst eine neue Einschätzung zu rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken einzuholen. „Der Antrag der CDU/ AL kam zu früh! Die große Koalition hat in Berlin nämlich nur ein Wegfallen der „Störerhaftung“ light beschlossen. Der gemeinsame Antrag der CDU/ AL geht aber von einer kompletten Rechtssicherheit aus – dem ist leider nicht so und hier müssen wir zunächst als Stadt eine Risikobewertung vornehmen bevor wir dann zügig das freie Netz ausbauen“, so Diekmann.

In dem Koalitionsantrag zur „Einrichtung von freien WLAN-Hotspots in öffentlichen Gebäuden der Stadt“ heißt es: „… Durch die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes, die im Herbst 2016 beschlossen werden soll, ist es nun für die Stadt möglich, ohne das Risiko der Störerhaftung oder Haftungsrisiken nach dem TMG WLAN-Hotspots zu betreiben und öffentlich zugängig machen…“. Dem ist nach aktuellem Änderungsantrag der Berliner großen Koalition nicht so! Experten warnen noch davor, dass der aktuelle Entwurf nicht ausreicht, echte Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLANs zu schaffen. Das aktuell vorgelegte „Providerprivileg“ schützt Betreiber zwar vor Schadenersatzforderungen, jedoch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht automatisch auch vor „Unterlassungsansprüchen“. Letztere bilden jedoch die rechtliche Grundlage für das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie.

Die Sozialdemokraten gehen in ihrem Antrag noch weiter, sollte der Magistrat zu dem Ergebnis kommen, dass das rechtliche Risiko überschaubar sei, so wollen sie nicht nur, dass freie WLAN-HotSpots in allen öffentlichen Gebäuden frei geschaltet werden, sondern auch in den Ortskernen sowie den beiden Bahnhöfen. Außerdem beantragt die SPD, Gewerbetreibende und Unternehmen über die getroffenen Entscheidungen zu informieren und zu einer gemeinsamen WLAN-Zone zu gewinnen.

„Wir sind zuversichtlich, dass unser Änderungsantrag so von allen Fraktionen – ähnlich wie im letzten Jahr – mitgetragen wird. Wir werden jedenfalls in den Ausschüssen werben und hoffen, damit für den Bürger gemeinsam ein neues Angebot zu schaffen, das unsere Stadt noch attraktiver machen wird“, so Diekmann abschließend.

Zum Änderungsantrag der SPD:www.spd-roedermark.de/fileadmin/spd_antraege/SPD_AEA_WLAN.pdf

Mehr zum Gesetz für freies WLAN:www.spdfraktion.de/themen/weg-frei-offenes-wlan

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