[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][featured-img][/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Wie jedes Jahr wird sich auch 2017 für die Verbraucher einiges ändern: Sie werden bei den Steuern entlastet und bekommen mehr Kindergeld, müssen aber an anderer Stelle tiefer in die Tasche greifen und mehr zahlen. So u.a. oftmals beim Strom. Auch eine Pflegereform und das Ende der Roaminggebühren im EU-Ausland kommen 2017. Wir haben in einem Überblick die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt.
Entlastung für Steuerzahler:
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2017 von 8.652 Euro auf 8.820 Euro. Im Jahre 2018 dann auf 9.000 Euro. Der Kinderfreibetrag wird zunächst von 4.608 Euro auf 4.716 Euro und 2018 dann auf 4.788 Euro angehoben. Zudem wird die sogenannte kalte Progression ausgeglichen. Diese bewirkt, dass Lohnsteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt werden.
Höheres Kindergeld:
Das Kindergeld steigt in den Jahren 2017 und 2018 um je zwei Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es ab 2017 zunächst 192 und ab 2018 somit 194 Euro monatlich. Beim dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 198 und 2018 auf 200 Euro, beim vierten und jedem weiteren Kind auf 223 und 2018 auf 225 Euro.
Garantiezins bei Lebensversicherungen sinkt:
Der Zins sinkt für Neuverträge zum 1. Januar von 1,25 auf 0,9 Prozent. Dabei handelt es sich um den Zins, den Versicherungen ihren Kunden bei Vertragsbeginn höchstens zusichern dürfen.
Mindestlohn steigt:
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Für einen Vollzeit-Beschäftigten bedeutet dies ein Plus von rund 55 Euro brutto im Monat.
Strom wird vielfach teurer:
Auf höhere Stromrechnungen müssen sich viele Verbraucher einstellen. Die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom steigt um gut einen halben Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Damit sind höhere Strompreisrechnungen vorprogrammiert.
Roaminggebühren im Ausland:
Ab Mitte Juni 2017 soll nach dem Willen der EU-Kommission das gebührenfreie Roaming ohne zeitliche Einschränkung kommen. Das bedeutet, dass im EU-Ausland zu genau demselben Preis wie im Heimatland telefoniert werden kann.
Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2017 weiter an. Diese Grenzen legen fest, bis zu welchem Beitrag ihres Brutto-Einkommens Versicherte Beiträge bezahlen müssen. In der Rentenversicherung steigt die Grenze im Westen von 6.200 Euro auf 6.350 Euro pro Monat, im Osten von 5.400 auf 5.700 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sie sich bundesweit auf 4.350 Euro.
Umfassende Pflegereform:
Mit der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II wird das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ausgebaut. Eingeführt wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen richtet und nicht mehr so sehr nach dem Zeitaufwand für die Hilfe. Demenzkranken wird Anspruch auf die gleichen Leistungen eingeräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Zugleich werden die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet.
Einführung der Flexi-Rente:
Ältere Arbeitnehmer können den Übergang in die Rente künftig flexibler gestalten. Ab Jahresmitte 2017 wird reduziertes Arbeiten vor dem regulären Rentenalter ebenso erleichtert wie eine Erwerbstätigkeit darüber hinaus.
Transparentere Informationen über Riester- und Basisrente
2017 kommt nach Darstellung des Branchenverbandes GDV ein einheitliches Produktinformationsblatt für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte. Es enthalte auf zwei Seiten die wichtigsten Angaben zu den Produkteigenschaften von Riester- oder Basisrenten.
Hartz-IV-Sätze steigen
Zum Jahresbeginn 2017 sollen Leistungen für alle steigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt zum 1. Januar von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 erhöht sich um 21 auf 291 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahre beträgt 2017 weiterhin 237 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahren erhalten vom Januar an 311 Euro.
Unterhalt:
Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll kommendes Jahr ausgeweitet werden. Die Reform sieht vor, dass der Vorschuss künftig nicht nur wie derzeit bis zum 12. Lebensjahr des Kindes maximal sechs Jahre lang gezahlt wird, sondern bis zum 18. Lebensjahr. Unterhaltskosten sollen darüber hinaus für einen Dritten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Für das Jahr 2017 sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes maximal 8.820 Euro abziehbar und damit 168 Euro mehr als für 2016. Bund und Länder haben sich aber noch nicht endgültig auf die Finanzierung geeinigt. Deshalb ist auch noch unklar, wann die Änderung genau kommt. Angestrebt wird der Abschluss des Gesetzgebungsverfahren bis März.
Ab Februar höhere Beträge bei Umzugspauschale absetzbar:
Wer berufsbedingt umziehen muss, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Im Februar 2017 erhöhen sich die Beiträge für die Umzugspauschale für Paare und auch Singles. Die Pauschale für Verheiratete und Lebenspartner beträgt dann 1528 Euro, die für Singles 764 Euro.
Neuer 50-Euro-Schein:
Ab April 2017 wird die umgestaltete Banknote ausgegeben. Der neue 50-Euro-Schein soll fälschungssicherer sein. Es ist nach dem Fünf-, dem Zehn- und dem 20-Euro-Schein die vierte Banknote, die seit 2013 ausgetauscht wird.
Ein Feiertag mehr:
Viele Bundesbürger haben im kommenden Jahr einen Feiertag mehr. Der Reformationstag am 31. Oktober wurde ausnahmsweise und einmalig zum bundesweiten Feiertag erklärt, weil sich in 2017 zum 500. Mal der Beginn der Reformation jährt.
Fernsehen – DVB-T wird abgeschaltet:
In der Nacht zum 29. März 2017 wird das Signal von DVB-T auf den neuen Standard DVB-T2 HD umgestellt. Wer dafür nicht vorgesorgt und sich etwa keine zusätzliche Settop-Box besorgt hat, wird dann über das digitale Antennen-Fernsehen keinen Empfang mehr haben. Und: Wer Privatsender gucken will, muss zukünftig zahlen!
Quellen: n-tv – impulse – fr-online – AP[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]