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Der Streit zwischen Stadt und dem eigenen Kitapersonal geht in die nächste Runde. Nach mehreren Gerichtsurteilen wird jetzt nach einer gütlichen Einigung gesucht. Erster Schritt ist dazu eine Teilpersonalversammlung mit dem Kita-Personal am kommenden Dienstag.
Was ist passiert? Bereits im Juni 2016 hatte die Stadtverordnetenversammlung gegen den massiven Widerstand der SPD beschlossen, die Erzieherinnen und Erzieher städtischer Kitas von der früheren Tarifgruppe S6 in die neu geschaffene Gehaltsstufe S8a statt in die höher besoldete S8b einzuordnen. Das Prekäre daran: Den Frauen war aus Sicht der SPD etwas anderes versprochen worden. Schließlich hatte die Stadtverordnetenversammlung schon zwei Jahre zuvor, also 2014, pauschal beschlossen, dass sie Fachkräfte höhergruppiert werden sollten. Im Januar 2015 war offenbar den Erzieherinnen und Erzieherinnen durch den Magistrat in einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag etwas anderes in Aussicht gestellt worden, nämlich eine Zulage.
Das Arbeitsgericht Offenbach urteilte, die Nebenabrede sei nie gekündigt worden und für die Stadt daher weiter bindend. Zwar bestehe kein tarifrechtlicher, wohl aber ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Nachzahlung. Andere Arbeitsgerichtskammern kamen in zwei weiteren Prozessen, die Erzieherinnen angestrengt hatten, zu einem anderen – für die Stadt wohl günstigeren – Ergebnis.
Jetzt versucht die Stadt einen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen. Finanziell ist für etwaige Nachzahlungen an die 70 Betroffenen von damals und für eine künftige Höhergruppierung weiterer 50 Frauen wohl vorgesorgt. Im Haushalt stehen dafür rund 600.000 Euro zur Verfügung. Ob das ausreicht, wird sich zeigen.
„Wir empfinden keine Genugtuung. Aber wir haben es kommen gesehen. Das alles wäre vermeidbar gewesen. Was bleibt ist ein herber Vertrauensverlust der 120 städtischen Mitarbeiter/-innen im Kitabereich“, so Samuel Diekmann, Fraktionsvorsitzender der SPD.
Er war es auch, der im Sommer 2016 für die SPD auf die Gefahr möglicher Nachzahlungen in der Stadtverordnetenversammlung hingewiesen hatte. Seine Warnung an die Stadtverordnetenkolleginnen und -kollegen damals: „Wir diskutieren hier keine Zurücknahme einer freiwilligen Leistung, sondern die Rücknahme eines Versprechens. Ob unser heutiger Beschluss rechtens ist, werden die Gerichte klären. Moralisch ist es eine Bankrotterklärung.“ Diekmanns Befürchtungen wurden damals von allen anderen Fraktionen und dem Magistrat in den Wind geschlagen. Selbst eine, von der SPD beantragte, namentliche Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung über dieses Thema, hatte seinerzeit kein Mitglied der übrigen Fraktionen zu einem Umdenken veranlasst.
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