Parkdruck in Wohngebieten, Gehwegparker, zugeparkte Straßeneinmündungen: immer öfter behindern ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer. Rücksichtnahme oder sich an Vorschriften halten, das erscheine manchen Autofahrern wohl nicht so wichtig, klagen betroffene Anwohner.
Dabei ist in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt, was beim Parken auf öffentlichen Straßen erlaubt ist und was nicht.
Aber was tut die Stadt zur Durchsetzung dieser Regeln im ruhenden Verkehr auf ihren Straßen? Das wollte die SPD-Fraktion in einer Anfrage vom Magistrat genau wissen.
Die Antwort: Ausweichend. Eine systematische Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist daraus nicht ersichtlich. Nach Einschätzung von Anke Rüger, SPD-Spitzenkandidatin für die Kommunalwahl im Jahre 2021, fehlt hier der Wille, die Straßenverkehrsordnung durchzusetzen, zum Nachteil von Fußgängern, Gehbehinderten und Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren.
Besonders gefährdet: Kinder unter 8 Jahren, die mit ihrem Fahrrad auf dem Gehsteig fahren müssten und gezwungen werden, auf die Fahrbahn auszuweichen.
Die SPD wird in der Sache weiter am Ball bleiben.