Alles rund um das Thema Briefwahl und Stimmabgabe

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Am 14. März 2021 finden Kommunalwahlen in Hessen statt. Bei der Kommunalwahl werden die Mitglieder der Stadtverordneten in Rödermark und des Kreistags Offenbach gewählt. Die Wahlen finden aktuell unter den Bedingungen der Corona-Pandemie statt. Die Briefwahl ist daher eine gute Möglichkeit, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, ohne ins Wahllokal gehen zu müssen.

Die Briefwahl kann grundsätzlich jeder Wähler beantragen. In Rödermark können die Bürger:innen ihre Briefwahlunterlagen seit 2. Februar 2021 online beantragen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen erfolgt kostenfrei. Bei der Zusendung der Briefwahlunterlagen fallen für die Bürger:innen auch keine Portokosten an.

Machen Sie also von ihrem Wahlrecht Gebrauch und geben Sie durch Ihre Stimmabgabe der Demokratie Gewicht.

Nachstehend haben wir einige Antworten zusammengestellt, die uns oft  zum Thema Briefwahl und der Stimmabgabe gestellt werden:

1. Wie viele Stimmen habe ich?
Bei der Wahl der Stadtverordneten und des Kreistags haben sie so viele Stimmen, wie Vertreter:innen in die jeweiligen Gremien zu wählen sind. In Rödermark sind dies 39 Stimmen für die Stadtverordnetenversammlung. Für den Kreistag 87 Stimmen.

2. Kann ich meine Stimmen auf den Stimmzetteln verteilen?
Ja das können Sie. Die Stimmen können einzeln auf die Bewerber:innen auf den Stimmzetteln vergeben werden. Auch das Verteilen auf Bewerber:innen der verschiedenen Wahlvorschläge (Listen) ist möglich. Jedem Bewerber:in ihrer Wahl können Sie eine, zwei, jedoch höchstens drei Stimmen geben. Das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf einen/eine Kandidat:in nennt man „Kumulieren“. Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden.

3. Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?
Nein, sie können auch einem Wahlvorschlag (Liste) insgesamt und unverändert ihr Vertrauen schenken, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen.

4. Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?
Ja, auch dies ist möglich. Damit der Rest Ihrer Stimmen aber nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe Ihrer Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Die Stimmen kommen dann dieser Liste zugute.

5. Kann ich Bewerber:innen streichen?
Ja, auch dies geht. Falls sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können sie einzelne Namen aus dieser Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Bewerber:innen keine Ihrer Stimmen erhalten.

Sonstiges
Sie haben weitere Fragen zur Stimmabgabe oder brauchen Unterstützung?
Die Hotline der SPD Rödermark zum Thema Briefwahl erreichen Sie unter der Rufnummer 01520 48 70 185. Weitere Informationen zum Wahlverfahren erhalten Sie auch hier.

Ein interaktiver Stimmzettel soll Ihnen zeigen, was möglich ist. Probieren sie es einfach mal aus.

Die SPD geht übrigens als Liste 3 an den Start. Unsere Kandidat:innen und Programm  überzeugen sie hoffentlich, ihr Kreuz bei uns zu machen.