Der Gesetzgeber hat den Bußgeldkatalog mit Wirkung vom 09.11.2021 zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr geändert. Hier ist der Magistrat besonders gefordert die Novelle des Bußgeldkatalogs durch gezielte und regelmäßige Kontrollen durchzusetzen.
Wir fragen in diesem Zusammenhang:
- Wie häufig und zu welchen Tageszeiten wird die Einhaltung des Parkverbots in Straßeneinmündungen/ -kreuzungen vom Ordnungsamt kontrolliert?
- Wie häufig und zu welchen Tageszeiten wird das Parken auf Gehwegen vom Ordnungsamt kontrolliert?
- Wie häufig und zu welchen Tageszeiten wird das Parken auf Radwegen kontrolliert?
- Wie hoch ist der Anteil an der Arbeitszeit der Ordnungspolizei für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs?
- Wie häufig wird der ruhende Verkehr eines Wohnquartiers im Jahr kontrolliert?
- Existiert in der Stadt Rödermark ein Konzept zur regelmäßigen und systematischen Kontrolle des ruhenden Verkehrs?
- Wenn ja, wie ist dieses gestaltet?
- Wenn nein, beabsichtigt der Magistrat ein solches Konzept erstellen zu lassen?
- Wie viele Verwarngelder/ Bußgelder wurden im 1. bis 3. Quartal wegen Parkens auf Gehwegen verhängt?
- Wie viele Verwarngelder/ Bußgelder wurden im 1. bis 3. Quartal wegen Parkens auf Radwegen verhängt?