Anfrage
Wir möchten uns für die weitere Arbeit in der Stadtverordnetenversammlung und aufgrund der allgemeinen gesamtgesellschaftlichen Bedeutsamkeit der Thematik über den Status Quo im Bereich (Anti-) Diskriminierung und Diversity in der Verwaltung sowie Rödermark insgesamt informieren.
Wir fragen in diesem Zusammenhang:
1. Nach unserem Kenntnisstand verfügt die Stadt Rödermark über keine Antidiskriminierungsstelle. Ist das korrekt? Falls ja, weshalb sieht der Magistrat keine Notwendigkeit für eine Einrichtung einer solchen Stelle?
2. Nach unserem Kenntnisstand verfügt die Stadt Rödermark über keine*n Gleichstellungsbeauftragte*n. Ist das korrekt? Falls ja, weshalb sieht der Magistrat keine Notwendigkeit für eine Einrichtung einer solchen Stelle?
3. Es lässt sich kein aktuelles Integrationskonzept der Stadt Rödermark an offizieller Stelle finden (https://roedermark.de/bildung-familie-
soziales/integrationsbeauftragte/integrationskonzept/). Zudem datiert der letzte Evaluationsbericht zum Integrationskonzept der Stadt Rödermark „Wir sind alle Rödermärker“ aus dem Zeitraum 2015/2016, obwohl „in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur am 23. April 2013 vereinbart wurde“, dass der Bericht in einem Zweijahresrhythmus vorgelegt werden soll“