Mit dem Beitritt Rödermarks engagieren sich Stand 10. Oktober 299 Städte und Gemeinden aus dem gesamten Bundesgebiet in der Initiative des Deutschen Städtetages. Im Kern fordert die Initiative den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen sind nicht die Städte für die Geschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet zuständig, sondern übergeordnete Behörden. Diese Rechtslage ist für die Fraktionsvorsitzende Anke Rüger weder sach- noch zeitgemäß. Die Höchstgeschwindigkeit müsse innerorts überall so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaulichen Belange angemessen sei. Das bedeute aber nicht, dass automatisch auf allen Straßen Tempo 30 angeordnet werden müsse.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist der Beitritt der Stadt zu der Initiative des Städtetages der richtige Weg, der Forderung der Stadt nach Selbstbestimmung in der Gestaltung der Höchstgeschwindigkeiten auf allen Rödermärker Straßen Nachdruck zu verleihen. Die Forderung richtet sich an den Gesetzgeber auf Bundesebene. Das Thema ist dort auch schon länger auf der politischen Tagesordnung. So hat der Bundestag in einer Entschließung vom Januar 2020 bereits den Auftrag an den Bund formuliert, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen. Bislang ist es aber bei Willensbekundungen geblieben.
Das will die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ändern. „Wir begrüßen, dass Rödermark jetzt den Beitritt vollzogen hat. Denn je mehr Städte die Forderung unterstützen, desto größer wird der Druck auf das Verkehrsministerium zu handeln“, so Anke Rüger abschließend.