Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Gebühren für den Besuch der Kitas/Ü3 Rödermarks so zu gestalten, dass ein Kostendeckungsgrad von 30% erreicht wird.
Der Magistrat wird beauftragt , entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit diese Regelung zu Beginn des neuen Kindergartenjahres 2023 sichergestellt ist.
Begründung
Stark gestiegene Energiekosten und eine exorbitant hohe Inflation stellen junge Familien vor große finanzielle Probleme. Besonders trifft dies Familien mit geringem Einkommen. Für diese Eltern sind die Kitagebühren oft nur schwer aufzubringen. Finanzielle Gründe dürfen aber kein Hinderungsgrund für den Kitabesuch eines Kindes sein.
Gerade die Kinder haben unter den Corona Maßnahmen sehr gelitten und sind deshalb mehr denn je auf die gute pädagogische Betreuung und die Sozialkontakte in einer Kita angewiesen.
Der Besuch einer Kindertagesstätte ist für die frühkindliche Bildung unerlässlich, denn durch frühkindliche Bildung werden die Weichen für die Chancen der Kinder in Beruf und Gesellschaft gestellt. Die Chancen eines Kindes sollten nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Allein deshalb sollte der Besuch in der Kita für alle Kinder kostenfrei sein. Dies ist auch in anderen Bundesländern und Nachbarkommunen von Rödermark längst der Fall. Gebührenfreiheit muss auch in Rödermark das Ziel bleiben. Inflation und hohe Energiekosten belasten allerdings auch die Kommune, deshalb halten wir ein schrittweises Vorgehen für angebracht und fordern als ersten Schritt die Absenkung der Gebühren um ca 30% , so dass der Kostendeckungsgrad von 42,02% im vorliegenden HH PL Entwurf auf 30% reduziert wird. Hierdurch werden die Eltern entlastet, ohne dass die Stadt über die Maßen belastet wird.