Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird beauftragt, zur lokalen Umsetzung des Hessischen Hitzeaktionsplanes einen kommunalen Hitzeaktionsplan zu erstellen.
Zum Schutz besonders vulnerabler Personen/ Personengruppen sollen die ersten Maßnahmen bereits im Sommer 2023 verfügbar sein.
Diese Maßnahmen beschreibt der HHAP in den Kernelementen IV und V:
- Beachtung besonders gefährdeter Menschen und ihrer spezifischen Belange in kommunalen Hitzeaktionsplänen.
Identifikation besonders gefährdeter Menschen vor Ort. - Identifikation von Hitze-Hotspots in der Kommune und betroffener sensibler Infrastruktur (Strukturen beziehungsweise Orte, an denen sich besonders gefährdete Menschen aufhalten, zum Beispiel soziale und medizinische Einrichtungen, ehrenamtliche Hilfsstrukturen, Freizeiteinrichtungen).
- Erarbeitung und Umsetzung gezielter Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Menschen auf kommunaler Ebene.
- Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern besonders gefährdeter Menschen und/oder Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die mit diesen Menschen arbeiten.
- Berücksichtigung gesundheitlicher Chancengleichheit als Querschnittsaufgabe.
- Netzwerkbildung auf kommunaler Ebene sowie vor Ort in den Quartieren zur Schaffung und Stärkung von Unterstützungsstrukturen für besonders gefährdete Menschen.
Begründung
Ältere, pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen sowie kleine Kinder, Obdachlose und Berufstätige, die im Freien arbeiten, sind bei Temperaturen über 32° C besonders gefährdet. Für diese Personen/ Personengruppen gilt es, dringend Entlastungen bei Hitzestress zu schaffen.
Dafür wurde Anfang 2023 der Hessische Hitzeaktionsplan (HHAP) vorgestellt. https://soziales.hessen.de/sites/soziales.hessen.de/files/2023-02/23%2002%2008%20Hessischer%20Hitzeaktionsplan_barrierefrei.pdf
Dieser beinhaltet als eine zentrale Säule die lokale Umsetzung der dort geforderten Maßnahmen.